Synergie Praxis – Open Educational Resources 2017
  • Inhalt
  • Die Zukunft ist offen
  • Was "Open" bedeutet: die 5 V-Freiheiten
  • OER - wo fange ich an?
  • 01 Das Ausgangsmaterial
  • 02 Material didaktisch aufbereiten?
  • 03 Passend frei lizensieren
  • 04 Wo finde ich offenes Material von anderen?
  • 05 Offenes Material korrekt verwenden
  • 06 Rechte anderer achten
  • 07 Das Format
  • 08 Die Veröffentlichung
  • 09 OER als Verwirklichung offener Wissenschaft
  • 10 Das neue Werk bekannt machen
  • Warum OER und Offenheit die Welt und die Wissenschaft besser machen können
  • Eine weltweite Bewegung
  • Impressum
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06 Rechte anderer achten

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Last updated 5 years ago

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Jede Art von Text, Bild, Hörstück oder Film unterliegt dem Urheberrecht. Das bedeutet, dass ihre Nutzung das Einverständnis ihrer Schöpferinnen oder Schöpfer (und ggf. Erbinnen oder Erben) voraussetzt. Wer Werke von anderen in seine OER einbinden will, die nicht unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurden, muss deshalb die Nutzungsrechte klären. Eine Anfrage bei der Urheberin oder dem Urheber ist in diesem Fall unerlässlich.

Beispiel: Sie wollen in Ihre OER den Videomitschnitt einer Vorlesung einbinden, in der Sie eine kurze Szene aus einem Spielfilm vorführen, um Ihre These zu veranschaulichen. Im Gesetz heißt es dazu: „Zulässig ist das Zitieren in einem sachgerechten und vernünftigen Umfang.“ Was das im Einzelfall bedeutet und ob das auch für das Zitieren im Rahmen Ihrer OER gilt, sollte in diesem Fall ein Rechtskundiger prüfen. Alternative: die zitierte Sequenz des Spielfilms herausschneiden und die Filmszene gegebenenfalls selbst nachstellen.

Wer eigene Inhalte erstellt und sich dabei von anderen inspirieren lässt, muss beachten: Nur wenn ich etwas Neues schaffe und nicht einfach nur abschreibe oder Werke von anderen zusammenstelle, vermeide ich Verletzungen des Urheberrechts.

Bei OER handelt es sich immer um Veröffentlichungen – oftmals gewohnte Rechte „für den persönlichen Gebrauch“ finden daher keine Anwendung. Im Einzelfall sind auch Persönlichkeitsrechte zu beachten: Ist auf einem Foto, das ich verwenden will, meine Nachbarin oder mein Nachbar zu sehen, muss ich sie oder ihn um Erlaubnis fragen, ob ich das Bild in meinen OER verwenden und weiterverbreiten darf. Gleiches gilt für Aufnahmen von bekannten Objekten (Gebäude, Kunstgegenstände), deren Verwendung bei Veröffentlichung ggf. autorisiert werden muss.

Im Rahmen der Hamburg Open Online University (HOOU, 2. Förderperiode 2017 – 2018) werden an den Hamburger Hochschulen die Kapazitäten zur Rechtsberatung insbesondere bei Fragen zum Urheberrecht ausgebaut. Als Lehrende nehmen Sie dazu Kontakt mit zuständigen Einrichtungen Ihrer Hochschule auf.

Praxishinweis

Möglichst nur Material verwenden, das unter einer freien Lizenz veröffentlicht worden ist.

Mehr Informationen:

http://uhh.de/edc61
https://irights.info
http://www.urheberrecht.de
Bildbeschreibung: Illustration zum Thema "06 Rechte anderer achten", dargestellt ist ein in grün gehaltener breiter Streifen, auf dem in Blau und Weiß eine Grafik abgebildet ist: eine stilisierte Person hält ein Tablet oder Smartphone nach oben, auf dem ein rotes Copyright-Symbol zu sehen ist, die Person hat zwei Möglichkeiten: sie verwendet nur eigene Werke oder auch Werke von Dritten, dies ist durch ein Flusschema dargestellt, am Ende der zwei Wege steht das urheberrechtlich richtig verwendete und gekennzeichnete Material, symbolisiert durch ein Dokument-Icon, Position auf den Seiten: jeweils in der oberen Hälfte